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   LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08   

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LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08 (https://dejure.org/2009,22030)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.09.2009 - 318 O 196/08 (https://dejure.org/2009,22030)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. September 2009 - 318 O 196/08 (https://dejure.org/2009,22030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kapitalanlage: Haftung des Anlagevermittlers wegen Verletzung der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Anerkennung der Verlustzuweisung und Einlagesicherung eines geschlossenen Medienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Die Übergabe eines inhaltlich zutreffenden Prospekts gibt dem Berater keinen Freibrief für davon abweichende inhaltliche Behauptungen (BGH WM 2007, 1606).

    Selbst wenn der Kläger den Prospekt erhalten haben sollte, stellt dies aber für die Beklagten keinen Freibrief für davon abweichende inhaltliche Behauptungen dar (BGH WM 2007, 1606).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Wer vertragliche Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten entstanden wäre, es besteht die Vermutung, dass sich der Geschädigte "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (BGHZ 124, 151, 159 = NJW 1994, 512; NJW-RR 2006, 685, 687; NZM 2009, 333; Palandt-Heinrichs, § 280 Rdnr. 39).

    Der BGH hat die Übertragung dieser Rechtsprechung auf Prospektfehler eines Immobilienfonds bezüglich für die Werthaltigkeit objektiv abträglicher Umstände abgelehnt (BGH NJW-RR 2006, 685, 688).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Etwas anderes gilt nur, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit "aufklärungsrichtigen" Verhaltens gibt, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 = NJW 2004, 2967, 2969).

    Hinsichtlich der Beratungspflichtverletzung betreffend die steuerliche Anerkennung der Beteiligung als unternehmerische Tätigkeit und der Schuldübernahme besteht für die Kammer kein Anlass, die BGH-Entscheidung (NJW 2004, 2967, 2969), die zu spekulativen Käufen von Aktien des sog. "Neuen Marktes" ergangen ist, hierauf zu übertragen.

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Vielmehr kommt es auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH NJW 2006, 2042, 2044; 499, 500).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Der erlangte Vorteil ist die Beteiligung als solche, die im Wege des Vorteilsausgleichs an die Beklagte zu übertragen ist (BGH Urteil vom 21.10.2004, III ZR 323/03).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das investierte Eigenkapital des Klägers typischerweise nicht ungenutzt geblieben wäre, sondern anderweitig zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH NJW 1992, 1223).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 06.03.2008 - III ZR 219/06 bezieht sich lediglich auf die Übersendung eines Prospektprüfungsgutachtens innerhalb der Widerrufsfrist, nicht auf die Übersendung des Prospekts selbst.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf alle objektbezogenen Umstände, während der Anlageberater zusätzlich eine anlegergerechte Beratung schuldet (BGHZ 123, 126, NJW 2000, 3275).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anlagevermittler über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben, richtig und vollständig informieren (BGH NJW 1983, 1730; 2004, 1868, NJW-RR 2003, 1690, Palandt-Heinrichs, § 280 Rdnr. 48).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2009 - 318 O 196/08
    Selbst wenn sich aufgrund des Beschlusses des BGH vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) oder dem Urteil vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05) eine generelle Pflicht ableiten lassen sollte, die Anleger ungefragt auch auf niedrigere Innenprovisionen hinzuweisen, habe sie die Pflicht nicht schuldhaft verletzt, weil die Rechtsprechungsänderung in den Jahren 2003 und 2004 nicht vorhersehbar für sie gewesen sei.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 382/02

    Haftung des Anlagevermittlers

  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

  • OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Haftung der mit dem Vertrieb eines

  • OLG München, 18.12.2007 - 5 U 3700/07

    Regressanspruch wegen Beratungsverschuldens im Zusammenhang mit Beteiligung an

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